Baumschutz mit den Garten- und Landschaftsprofis der GUW
Münster – Kirchen, Fahrräder und jede Menge Grün
Münster ist nicht nur bekannt für seine vielen Kirchen, Fahrräder und Studierenden, sondern auch für sein ausgesprochen grünes Erscheinungsbild. Dieses Image ist durchaus berechtigt, denn in einem Großteil des öffentlichen Raums sind jede Menge Grünanlagen, Büsche und Bäume zu finden. Und mal ehrlich: Was wäre Münster ohne die Promenade? Oder ohne den Aasee und all die Parks, die entscheidend zur Lebensqualität der Bürger und Bürgerinnen beitragen.
Aber Münsters ‚Grüner Schatz‘ ist nicht nur optisch attraktiv, sondern leistet zudem auch einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz. Denn die rund 140.000 Bäume, die über den öffentlichen Raum verteilt sind, helfen nicht nur dabei, die Folgen von Starkregen zu begrenzen. Sie wirken sich auch positiv auf die Luftqualität aus, da sie Kohlendioxid aufnehmen, Sauerstoff liefern und einen angenehm kühlenden Effekt in den inzwischen sehr heißen Sommermonaten verbreiten.
Guter Wille allein reicht leider nicht
Tatsächlich wissen viele Münsteraner und Münsteranerinnen um den Wert des städtischen Baumbestands und haben in der Vergangenheit, zum Beispiel durch Pflegepatenschaften, schon viel für dessen Erhalt getan. Weil Münster aber weiter wächst, muss ebenso viel gebaut wie nachverdichtet werden. Dadurch wiederum hat der Eingriff in den Baumbestand extrem zugenommen, so dass inzwischen unverhältnismäßig viele wertvolle Bäume verloren gegangen sind.
Baumschutzsatzung
Sehr verständlich also, dass der Rat der Stadt Münster zum Schutz des städtischen Baumbestands beschlossen hat, ab dem 01. Oktober 2023 die sogenannte Baumschutzsatzung in Kraft zu setzen. Diese besagt, dass bestimmte Bäume nicht einfach gefällt werden dürfen, weil sie einem vielleicht das Licht wegnehmen, sie einer geplanten Baumaßnahme im Wege stehen oder schlichtweg nicht mehr in die neuzugestaltende Gartenanlage passen.
Grundsätzlich gibt es klare Regeln, welche Bäume der Satzung unterliegen und welche nicht. So gelten zum Beispiel Bäume, deren Stammumfang mehr als 100 cm beträgt, als schützenswert. Bei mehrstämmigen Bäumen ist das Fällen untersagt, sobald der Umfang eines Stammes mindestens 80 cm beträgt und gleichzeitig der eines weiteren Stammes mindesten 30 cm.
Allerdings gibt es Ausnahmen von den Regeln. Wenn ein Baum zum Beispiel krank ist oder bei einem Bauvorhaben zu wesentlichen Einschränkungen führt, darf das zuständige Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit eine Befreiung von der Baumschutzsatzung erteilen. Einzelheiten, wie das Pflanzen von Ersatzbäumen, werden durch einen schriftlichen Antrag erfasst, dem teilweise auch umfangreiche Dokumente und Nachweise beizufügen sind.
Antragstellung durch die GUW
Obwohl wir von der GUW natürlich von Haus aus daran interessiert sind, vorhandene Baumbestände zu erhalten, gibt es Situationen, in denen man auf lange Sicht um das Fällen geschützter Bäume nicht herum kommt.
Gerne unterstützen wir Sie daher bei Ihrer individuellen Antragstellung – auch weil wir zusätzliche Vorschriften im Hinterkopf haben, wie zum Beispiel die zwischen März und September geltende Schutzfrist für Hecken und Gehölze. Worum wir Sie allerdings schon an dieser Stelle bitten möchten, ist eine auf uns ausgestellte Vollmacht und Geduld. Denn wie das mit bürokratischen Vorgängen in der Regel so ist: Erst was lange währt, wird endlich gut.
Herzlichst, Ihre Anne-Katrin Pahls
PS: Für weitere Informationen zur Baumschutzsatzung empfehlen wir Ihnen den entsprechenden Flyer vom zuständigen Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit https://www.stadt-muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muenster/67_umwelt/pdf/Flyer_Baumschutzsatzung.pdf