Herbst trifft Hecke: die richtige Zeit für Schnitt und Neuanpflanzung
Hätten Sie es gewusst? Radikaler Heckenschnitt oder gar Rodung sind gem. Bundesnaturschutzgesetz vom 1. März bis zum 30. September strikt verboten. Nachvollziehbar – sind Wallhecken, Röhricht und Schilf doch beliebte Brut- und Lebensräume vieler Tier- und Vogelarten. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern bis zu EUR 50.000 belegt werden.